Regeln der Drohnenverordnung

Seit Oktober 2017 gilt die „neue Drohnenverordnung“ in Deutschland. Sie regelt die Nutzung unserer geliebten Copter. Es ist sehr wichtig, dass wir Copterpiloten uns an die Regeln halten um das Image unseres Hobbys nicht noch schlechter zu machen. Bundesverkehrsminister Dobrindt:

„Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“

Grundsätzlich kann man die Copter lt. der neuen Drohnenverordnung in 3 „Klassen“ einteilen:

Copter unter 250g Startgewicht

Es sind keine besonderen Auflagen vorgeschrieben.

Copter mit einem Startgewicht von 250g bis 2kg

Die Copter müssen mit einer feuerfesten Plakette ausgestattet sein. Hier müssen Name und Adresse des Besitzers vermerkt sein. Ich habe hier noch meine Handynummer angegeben, so dass ein ehrlicher Finder mich auch kurzfristig kontaktieren kann.

Copter mit einem Startgewicht von 2 bis 5 Kilogramm

Neben der Plakette muss der Besitzer einen besondere Kentnisse vorweisen. Genau gesagt muss ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden und eine Gebühr gezahlt werden. Berichten zufolge ist dieser Test aber nicht besonders schwer…

Copter über 5 Kilogramm Startgewicht müssen für jeden Start eine individuelle Aufstiegserlaubnis von den Landesluftfahrtbehörden einholen

Meine feuerfesten Mini-Plaketten habe ich bei www.marcus-biermann.de/ bestellt. Preis, Lieferung und Qualität sind hier absolut gegeben.

Weitere Regeln der Drohnenverordnung

Grundsätzlich dürfen Copter nur in Sichtweite geflogen werden. Sollte jemand FPV unterwegs sein, muss er einen Spotter dabei haben. Der Spotter muss den Copter zu jeder Zeit im Auge behalten und in Rufreichweite sein. Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen Copter maximal 100m hoch geflogen werden. Unbemannte Luftfahrzeuge müssen außerdem immer allen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen!

Überm Wohngebiet ist No-Fly Zone, genauso wie über Industrieanlagen, Flugplätzen (hier muss mindestens 1,5km Abstand eingehalten werden), Naturzschutzgebieten sowie Einsatzorte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Über Menschen und Menschenansammlungen zu fliegen ist ebenfalls absolut tabu!

Des weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle offiziellen Regelungen können auf den Seiten des BMVI nachgelesen werden.