Weitere Regeln der Drohnenverordnung
Grundsätzlich dürfen Copter nur in Sichtweite geflogen werden. Sollte jemand FPV unterwegs sein, muss er einen Spotter dabei haben. Der Spotter muss den Copter zu jeder Zeit im Auge behalten und in Rufreichweite sein. Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen Copter maximal 100m hoch geflogen werden. Unbemannte Luftfahrzeuge müssen außerdem immer allen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen!
Überm Wohngebiet ist No-Fly Zone, genauso wie über Industrieanlagen, Flugplätzen (hier muss mindestens 1,5km Abstand eingehalten werden), Naturzschutzgebieten sowie Einsatzorte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Über Menschen und Menschenansammlungen zu fliegen ist ebenfalls absolut tabu!
Des weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle offiziellen Regelungen können auf den Seiten des BMVI nachgelesen werden.